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Seit 1. Juli ist es auch in Deutschland soweit: Es gilt eine allgemeine Warnwestenpflicht. Mindestens eine Weste muss im Fahrzeug mitgeführt werden. Sie muss rot, gelb oder orange sein und der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.
Noch keine Warnweste dabei? Dann finden Sie bei uns das passende Modell sowie alles, was Sie sonst noch aus dem Bereich Erste Hilfe mitführen sollten, darunter neben den Westen auch Verbandskästen und die praktischen Warnblitzer. Schauen Sie sich doch einfach einmal um!
Sind Sie viel auch in anderen europäischen Ländern unterwegs oder planen schon Ihre nächste Urlaubsreise in die Nachbarländer? Dann ist es wichtig, über die dortigen Gegebenheiten Bescheid zu wissen: Besteht eine Pflicht zum Mitführen oder Tragen einer Warnweste? Wenn ja, für wen gilt diese Pflicht und droht ggf. ein Bußgeld? Wir haben Ihnen hier alle Informationen zusammengetragen, damit Sie sich ganz komfortabel einen Überblick verschaffen können.
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Land
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Pflicht? | Warnwestenpflicht: Näheres | Geldbuße? |
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Pflicht |
Es besteht eine allgemeine Pflicht zur Mitführung einer Warnweste, unabhängig von der Anzahl der Mitfahrer. |
Mögliche Geldbuße: 15 Euro |
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Keine Pflicht |
Es gilt nur eine Empfehlung für Auto- und Motorradfahrer, außerhalb geschlossener Ortschaften auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen eine Warnweste zu tragen. |
Keine Geldbuße |
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Keine Pflicht |
Es gilt nur eine Empfehlung für Auto- und Motorradfahrer, außerhalb geschlossener Ortschaften auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen eine Warnweste zu tragen. |
Keine Geldbuße |
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Keine Pflicht |
Es gilt nur eine Empfehlung für Auto- und Motorradfahrer, außerhalb geschlossener Ortschaften auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen eine Warnweste zu tragen. |
Keine Geldbuße |
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Keine Pflicht |
Es gilt nur eine Empfehlung für Auto- und Motorradfahrer, außerhalb geschlossener Ortschaften auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen eine Warnweste zu tragen. |
Keine Geldbuße |
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Pflicht |
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Weste pro Fahrzeug (auch Motorräder). Die Weste muss beim Verlassen des Fahrzeugs nach Unfall oder Panne getragen werden. |
Mögliche Geldbuße: |
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Keine Pflicht |
Es gilt nur eine Empfehlung für Auto- und Motorradfahrer, außerhalb geschlossener Ortschaften auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen eine Warnweste zu tragen. |
Keine Geldbuße |
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Pflicht |
Pro Kfz muss mindestens eine reflektierende Warnweste vorhanden sein. Auch Mitfahrer, die nach einem Unfall bzw. einer Panne das Auto verlassen, müssen eine Weste tragen. |
Mögliche Geldbuße: mind. 90 Euro |
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Pflicht |
Der Fahrer muss bei Verlassen des Fahrzeugs und Betreten der Fahrbahn außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen. Bleibt der Fahrer jedoch im Auto, während ein Beifahrer das Warndreieck aufstellt, muss dieser eine Warnweste tragen. Die Pflicht gilt nicht für Motorradfahrer. |
Mögliche Geldbuße: mind. 38 Euro |
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Pflicht |
Beim Verlassen des Fahrzeugs müssen Sie eine Warnweste tragen, es sei denn, Sie sind Motorradfahrer. |
Mögliche Geldbuße: mind. 38 Euro |
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Pflicht |
Wer das Fahrzeug (gilt auch für Motorradfahrer) außerhalb geschlossener Ortschaften nach Unfall oder Panne verlässt und sich auf Fahrbahn oder Randstreifen aufhält, muss eine Warnweste tragen. |
Geldbußen sind möglich |
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Pflicht |
Eine Warnweste muss im Fahrzeug mitgeführt und bei einer Panne bzw. einem Unfall auf Autobahn, Auto- und Landstraße auch getragen werden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Dies gilt nicht für Motorradfahrer. |
Mögliche Geldbuße: mind. 14 Euro |
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Pflicht |
Sie müssen mindestens für jeden Mitfahrer eine reflektierende Warnweste mitführen, auch wenn Sie mit einem ausländischen Fahrzeug unterwegs sind. |
Geldbußen sind möglich |
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Pflicht |
Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs nach Unfall oder Panne auf Autobahnen und Schnellstraßen. Motorradfahrer sind davon ausgenommen. |
Mögliche Geldbuße: mind. 40 Euro |
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Keine Pflicht |
Es gilt nur eine Empfehlung für Auto- und Motorradfahrer, außerhalb geschlossener Ortschaften auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen eine Warnweste zu tragen. |
Keine Geldbuße |
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Pflicht |
Fußgänger am Fahrbahnrand von Landstraßen bei Dunkelheit sowie Motorrad- und Kfz-Fahrer beim Verlassen des Fahrzeugs auf Autobahnen und Schnellstraßen müssen eine Warnweste anlegen. |
Mögliche Geldbuße: mind. 49 Euro |
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Keine Pflicht |
Es wird empfohlen, als Fußgänger bei Dunkelheit reflektierende Kleidung zu tragen. Das gilt also auch, wenn man das Auto im Dunkeln verlässt. |
Keine Geldbuße |
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Pflicht |
Fahrer von in Norwegen zugelassenen Kraftfahrzeugen und Motorrädern müssen eine reflektierende Warnweste tragen, wenn sie nach Panne oder Unfall ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen. Für Fahrer aus dem Ausland gilt diese Pflicht nur, wenn sie in Mitfahrzeugen mit norwegischem Kfz-Kennzeichen unterwegs sind. |
Geldbußen sind möglich |
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Pflicht |
Auto- und Motorradfahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese tragen, wenn sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen befinden. |
Mögliche Geldbuße: mind. 50 Euro |
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